Beitragsordnung - Gültig ab 2017
Die Mitgliederversammlung hat für das Jahr 2017 und folgende, die Mitgliederbeiträge in einer außerordentlichen Sitzung vom 19.03.2016 neu angepasst bzw. beschlossen.
Beleg zum vereinfachten Zuwendungsnachweis gemäß §50 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) für Zuwendungen bis 200 €
Wenn Sie den Förderverein der Ortsfeuerwehr e.V. mit bis zu 200 Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Spendenbescheinigung von uns.
Für Zuwendungen über 200 Euro ist als Nachweis eine vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich, die Sie vom Verein ausgestellt bekommen.
Zur Anerkennung Ihrer Unterstützung als Zuwendung (bis 200€) ist es ausreichend, wenn Sie dieses Dokument und den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung Ihrer Bank (z. B. Kontoauszug) oder die elektronische Buchungsbestätigung beim online-Banking (PC-Ausdruck) mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen.

